Schutz vor sexualisierter Gewalt
Verhaltenskodex
Diese Grundregeln gelten für unseren Umgang miteinander
Ziel
Uns ist wichtig, dass alle in unserer Kirchengemeinde auf Personen treffen, die ihnen mit Wertschätzung und Respekt begegnen, ihre Rechte achten, eine Sensibilität für Nähe und Distanz besitzen und sich gegen Gewalt in jeglicher Form aussprechen.
Dieser Verhaltenskodex dient dem Schutz aller Menschen in unserer Gemeinde, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen. Er schafft verbindliche Regeln für Haupt- und Ehrenamtliche sowie für Kooperationspartner, Vereine und Gruppen, die unsere Räume nutzen.
Grundprinzipien
Respekt: Jede Person wird in ihrer Würde und Einzigartigkeit geachtet.
Transparenz: Entscheidungen, Abläufe und Verantwortlichkeiten sind klar geregelt und nachvollziehbar.
Nähe und Distanz: Beziehungen werden professionell und in angemessener Distanz gestaltet.
Schutz vor Machtmissbrauch: Wir gehen bewusst mit Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen um und vermeiden Situationen, die Ausnutzung ermöglichen.
Klarheit bei Grenzen: Wir achten die persönlichen Grenzen anderer und respektieren Nein-Signale.
Konkrete Regeln
Nähe und Distanz:
Körperkontakt (z. B. Begrüßungen, Umarmungen) erfolgt nur im gegenseitigen Einverständnis und ist kein Muss.
1:1-Situationen mit Schutzbefohlenen finden nur in einsehbaren Räumen statt; möglichst wird eine dritte Person einbezogen.
Private Treffen zwischen Mitarbeitenden und Schutzbefohlenen außerhalb der Gruppenangebote bedürfen besonderer Transparenz (Absprache mit Eltern/Leitung).
Kommunikation
Wir sprechen respektvoll miteinander, ohne diskriminierende, sexualisierte oder herabwürdigende Sprache.
Regeln für digitale Kommunikation:
Keine privaten Chats mit Schutzbefohlenen über Messenger oder Social Media ohne Wissen der Eltern.
Gruppenkommunikation läuft über offizielle Kanäle/Verteiler.
Fotos und Videos werden nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Betroffenen bzw. ihrer Sorgeberechtigten erstellt und genutzt.
Rollen und Verantwortung
Aufgaben, Rollen und Kompetenzen sind klar definiert und werden transparent kommuniziert (z. B. in Hauskreisen, Musikgruppen, Jugendarbeit).
Leitungs- und Mitarbeitendenrollen dürfen nicht in „heimlichen Hierarchien“ ausgeübt werden.
Mitarbeitende erkennen und reflektieren mögliche Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse.
Verhalten bei Auffälligkeiten
Bei Beobachtung von Grenzverletzungen oder Fehlverhalten sprechen wir diese zeitnah an.
Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt werden nicht intern geklärt, sondern über die benannten Stellen (Ansprechperson, Meldestelle der Landeskirche) weitergeleitet.
Mitarbeitende schützen Betroffene durch sofortiges Handeln und holen Unterstützung.
Umgang mit Räumen und Situationen
Türen von Gruppenräumen bleiben möglichst geöffnet bzw. Räume sind von außen einsehbar.
Nicht einsehbare Räume (z. B. Keller, Technikräume) werden nicht für 1:1-Situationen genutzt.
Veranstaltungen werden so organisiert, dass Schutzbefohlene nicht unbeaufsichtigt bleiben.
Kooperation mit Dritten
Der Kodex gilt auch für Vereine, Gruppen und andere Organisationen, die Räume der Gemeinde nutzen.
Sie verpflichten sich, die Regeln einzuhalten, dieser Verhaltenskodex ist Teil der Hausordnung
Handlungsleitfaden
Sofortmaßnahmen im Verdachtsfall
Ruhe bewahren und Schutz sicherstellen
Die betroffene Person wird geschützt (z. B. räumliche Trennung, Entlastung aus der Situation).
Nur bei Gefahr im Verzug, d.h. wenn die betroffene Person nicht anderweitig geschützt werden kann, ist unverzüglich die nächstgelegene Polizeidienststelle einzuschalten, entweder über 110 oder 06203 61301. Weitere Informationen zur Einbindung der Polizei siehe weiter unten in diesem Kapitel
Keine eigenmächtigen Befragungen oder Konfrontationen.
Verantwortliche informieren
Die interne Ansprechperson für Prävention wird sofort informiert, siehe weiter unten "Ansprechpersonen und Beschwerdewege"
Pfarrperson und/oder Vorsitz des KGR werden benachrichtigt, sofern sie nicht selbst betroffen sind, siehe weiter unten "Ansprechpersonen und Beschwerdewege"
Einbindung von Fachstellen
eine fachkompetente Stelle (Ansprechstelle im Evangelischen Oberkirchenrat und / oder spezialisierte Fachberatungsstelle und / oder insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a/8b SGB VIII – siehe weiter unten "Ansprechpersonen und Beschwerdewege") in Anspruch zu nehmen und mit ihr die Situation und das Gefährdungsrisiko zu bewerten. Die Beratung bezieht sich auch auf das weitere Vorgehen. Dabei kann häufig nur jeweils der nächste Schritt geplant werden.
Bei Minderjährigen wird – falls erforderlich – das Jugendamt eingeschaltet, siehe weiter unten "Ansprechpersonen und Beschwerdewege"
Polizeiliche Einbindung
Bei Gefahr im Verzug, d.h. wenn die betroffene Person nicht anderweitig aus der Situation entfernt werden kann, ist die nächstgelegene Polizeidienststelle einzuschalten, entweder über 110 oder 06203 61301.
Bei Einschaltung der Polizei ist zu beachten, dass diese dazu verpflichtet ist, bei einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch (Offizialdelikt) weiter zu ermitteln. Dies kann den Interessen und Wünschen der betroffenen Person widersprechen.
Besteht keine unmittelbare Gefahr, ist daher eine vorherige anwaltschaftliche Beratung zu empfehlen. Adressen finden Sie auf https://www.ekiba.de/themen/hilfe-bei-sexualisierter-gewalt (Abschnitt “Intervention”, die Liste wird allerdings gerade überarbeitet, daher einstweilen freie Suche über https://www.anwalt.de/anwaelte?wo=69198%20Schriesheim&radius=50&rechtsgebiete%5B0%5D=Opferhilfe)
Nach anwaltlicher Empfehlung wird dieser bei den weiteren Schritten unterstützen
Ansprechpersonen und Beschwerdewege
In unserer Gemeinde können sich Betroffene, Angehörige, Mitarbeitende oder Dritte vertraulich an die im folgenden aufgeführten Personen wenden.
Pfarrperson: Kieren Jäschke, +49 6203/1079984,
Vorsitz des Kirchengemeinderats (KGR): Jan Lauterbach, +49 1590/1965145,
Ansprechperson für Prävention und Krisenfälle: Monika Rinneberg, +49 160/95752556,
Anonyme Meldung an die genannten Personen über Kontakformular
Vorschläge für Verbesserungen am Schutzkonzept bzw. dem Inhalt dieser Seite:
Ist eine der genannten Personen als Täter oder Opfer betroffen, ist stattdessen das Dekanat des Kirchenbezirks zu informieren: , +49 6201/6049025, https://www.ekinb.de/wir-sind-fuer-sie-da/dekanat/
Pfarrbüro: nimmt Hinweise entgegen und leitet sie an die zuständigen Stellen weiter.
Wenn die Beschwerde eine der oben genannten Personen betrifft, kann auch direkt Kontakt zu landeskirchlichen Einrichtungen aufgenommen werden:
Zentrale Anlaufstelle.help für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie: 0800/5040112 Montag von 16:30 bis 17:30 Uhr sowie Dienstag bis Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr, , https://www.anlaufstelle.help
Vertrauenstelefon der Landeskirche: 0800/5891629 Mittwoch von 12:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag von 17:00 bis 18:00 Uhr,
Ansprechstelle der Landeskirche:
Die Meldestelle (§12 GewSchR) nimmt Meldungen von Fällen eines begründeten Verdachts auf sexualisierte Gewalt entgegen, dokumentiert diese und sorgt für die weitere Bearbeitung der Meldung unter Berücksichtigung von Hinweisen auf täterschützende und tatbegünstigende Strukturen:
Falls Kinder oder Jugendliche betroffen sind, ist das Jugendamt Rhein-Neckar zu informieren: , https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/jugendamt.html; Im Akutfall ASD Weinheim (Erziehungshilfen & Krisenintervention), 06221 522-6102 und -6101
Weitere Beratungsangebote in Baden-Württemberg: https://www.ekiba.de/media/download/integration/642247/kirchliche-und-unabhaengige-beratungsangebote.pdf
Frauennotruf gegen sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen e.V.: Bergheimer Straße 135, 69115 Heidelberg. Tel.: 062 21/18 36 43 (Beratung) / Tel.: 062 21/18 16 22 (Büro). , www.frauennotruf-heidelberg.de
Evangelisches Kinder- und Jugendwerk Heidelberg: Rheinstraße 29/1, 69126 Heidelberg; Telefon: 06221/22324; sekretariat.jwhd@kbz.ekiba.de, https://jugendwerk-heidelberg.de / https://ekjb.org/vor-ort/
Kinderschutz-Zentrum Heidelberg & Rhein-Neckar Kreis: Adlerstraße 1/5 - 1/6, 69123 Heidelberg; Tel.: 062 21/739 21 32 , www.awo-heidelberg.de www.awo-heidelberg.de
Schulungen
Alle drei Jahre organisieren wir eine "Alle-Achtung"-Schulung durch die Landeskirche. Die nächste Schulung ist für März 2028 vorgesehen.